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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.05.1959 - I B 159.58   

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BVerwG, 12.05.1959 - I B 159.58 (https://dejure.org/1959,152)
BVerwG, Entscheidung vom 12.05.1959 - I B 159.58 (https://dejure.org/1959,152)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Mai 1959 - I B 159.58 (https://dejure.org/1959,152)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1959, 1382
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.10.1957 - I C 47.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1959 - I B 159.58
    Der Senat hat in den Beschlüssenvom 24. Oktober 1957 - BVerwG I C 47.57 - undvom 26. Oktober 1957 - BVerwG I CB 86.57 - darauf hingewiesen, daß der Bauwerber nach § 13 Abs. 4 RGaO hinsichtlich der baulichen Ausnutzung des Grundstücks durch den Sau einer Garage keines baurechtlichen Dispenses unter den in den landesrechtlichen Vorschriften normierten Voraussetzungen bedarf.
  • BVerwG, 30.10.1958 - I C 104.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1959 - I B 159.58
    Im Rahmen der Sozialgebundenheit des Eigentums ist der Grundbesitz mit der Pflicht belastet, den von ihm ausgehenden ruhenden Kraftverkehr selbst aufzunehmen (Urteil des Senatsvom 30. Oktober 1958 - BVerwG I C 104.57 - [DVBl. 1959 S. 99 = MDR 1959 S. 236 = BBBl.
  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach

    Hiervon ist das Bundesverwaltungsgericht schon in seiner bisherigen Rechtsprechung - wenn auch ohne weitere Begründung - ausgegangen (vgl. Beschluß vom 12. Mai 1959 - BVerwG 1 B 159.58 - und Urteil vom 10. Dezember 1982 - BVerwG 4 C 49.79 - ).

    Zu ihnen gehörte auch § 12 RGaO, der die Ausnutzbarkeit und somit die baurechtliche Qualität des Bodens regelt (BVerwG, Beschluß vom 12. Mai 1959 - BVerwG 1 B 159.58 - Buchholz 406.42 § 13 RGaO Nr. 1 ; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27. November 1981 - BVerwG 4 C 36 u. 37.78 - Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 23 ).

  • BVerwG, 25.06.1965 - IV C 23.65

    Bauen im Bauwich - Zulässigkeit eines Kleingaragenbaus im Bauwich -

    (Hinweis auf Beschluß vom 12. Mai 1959 - BVerwG I B 159.58).

    Zur Begründung beruft sich die Klägerin auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Mai 1959 - BVerwG I B 159.58 -.

    Der Oberbundesanwalt beteiligt sich am Verfahren, beschränkt jedoch seine Stellungnahme auf den Hinweis auf die Beschlüsse des I. Senats vom 12. Mai 1959 - BVerwG I B 159.58 - und vom 2. November 1961 - BVerwG I B 34.61 -, deren Begründung für richtig gehalten werde.

    Darin wird auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Mai 1959 - BVerwG I B 159.58 - verwiesen, dar die Vorschrift des § 13 Abs. 4 a RGaO eindeutig als Bundesrecht bejaht.

    Zu Unrecht beruft sich die Klägerin auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wie sie u.a. aus dem Beschluß vom 12. Mai 1959 - BVerwG I B 159.58 - zu entnehmen ist, dafür, daß es im Falle des Beigeladenen eines Dispenses von einer nachbarschützenden Vorschrift bedurft hätte.

    Wenn der I. Senat im Beschluß vom 12. Mai 1959 - BVerwG I B 159.58 - zu § 13 Abs. 4 RGaO ausführt, nur im Falle der Kollision mit den Bauwichbestimmungen gehe § 13 Abs. 4 vor, die Bestimmung greife "somit ein, wenn - sonst - die nach der Reichsgaragenordnung gebotene Genehmigung für eine Garage wegen der Vorschriften über den Bauwich versagt werden müßte", so ist dem nicht zu entnehmen, daß die Vorschrift nur dann bodenordnend in bestehende Bauwichbestimmungen eingreife, wenn auf dem Baugrundstück - gleich an welcher Stelle - keine Garage errichtet werden könnte.

  • BVerwG, 05.10.1965 - IV C 3.65

    Zulässigkeit der und Klageform bei der öffentlich-rechtlichen Nachbarklage;

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen hat, gehören sie dem Bodenrecht an und gelten gemäß Art. 74 Ziff. 18 in Verbindung mit Art. 125 GG als Bundesrecht fort (vgl. Beschlüsse vom 12. Mai 1959 - BVerwG I B 159.58 = BBauBl. 1959, 395 = NJW 1959, 1382 - 24. Juli 1959 - BVerwG I B 65.59 - 11. Januar 1962 - BVerwG I B 163.61 = BBauBl.

    Die der Behörde damit übertragene Befugnis hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung dahin verstanden, daß eine Garage an der Grenze dann genehmigt werden darf, "wenn die Ziele der Reichsgaragenordnung, sonst nicht oder nur mit Schwierigkeiten verwirklicht werden könnten" (Beschlüsse vom 12. Mai 1959 - BVerwG I B 159.58 = BBauBl. 1959, 395 = NJW 1959, 1382 - 2. November 1961 - BVerwG I B 34.61 = NJW 1962, 508 - 11. Januar 1962 - BVerwG I B 163.61 = BBauBl.

    Es hat dazu in dem Beschluß vom 12. Mai 1959 - BVerwG I B 159.58 - ausgeführt:.

  • BVerwG, 02.11.1961 - I B 34.61

    Rechtsmittel

    Die der Behörde in § 13 Abs. 4 Buchst. a RGaO eingeräumte Ermächtigung dient nicht der Verwirklichung des Eigeninteresses des Bauherrn, sondern der Durchsetzung der Ziele der Reichsgaragenordnung (Beschluß vom 12. Mai 1959 - BVerwG I B 159.58 [NJW 1959 S. 1382]).

    Die Reichsgaragenordnung geht davon aus, daß die öffentlichen Straßen und Wege dem fließenden Verkehr dienen und nicht dazu bestimmt sind, auch den ruhenden Verkehr aufzunehmen (Beschluß vom 12. Mai 1959 - BVerwG I B 159.58 - vom 14. Oktober 1958 - BVerwG I CB 32.58 - [MDR 1959 S. 61]; Urteil vom 30. Oktober 1958 - BVerwG I C 104.57 - [DVBl. 1959 S. 99]).

    Daß eine Garage an der Nachbargrenze nicht ohne weiteres genehmigt werden darf, sondern nur dann, wenn die Verwirklichung der Ziele der Reichsgaragenordnung dies erfordert, hat das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf den Beschluß des Senats vom 12. Mai 1959 - BVerwG I B 159.58 - zutreffend entschieden.

  • BVerwG, 27.11.1981 - 4 C 36.78

    Gemeindliche Klagebefugnis gegen planwidrige Baugenehmigung

    Was das Berufungsgericht insoweit zur Auslegung dieser bundesrechtlichen Vorschrift (vgl. dazu Beschluß des 1. Senats des BVerwG vom 12. Mai 1959 - BVerwG I B 159.58 - BRS 9, 199 = NJW 1959, 1382) ausgeführt hat, hält einer revisionsgerichtlichen Prüfung stand: Zur Erholung in diesem Sinne gehört auch der Schutz des besonderen Wohnklimas der gerade durch die Vorgärten maßgebend geprägten Siedlung und die Erhaltung der gärtnerischen Gestaltung, die wesentlich zum Wohlbefinden der dort wohnenden Bevölkerung beiträgt.
  • BVerwG, 06.10.1967 - IV C 19.65

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen eine Bauwichgarage; Nachbarschützenden

    Der abweichenden Meinung des Bundesverwaltungsgerichts, das in seinem Beschluß vom 12. Mai 1959 - BVerwG I B 159.58 - (NJW 1959, 1382) dem § 13 Abs. 4 Buchst. a RGaO eine wesentlich engere Auslegung gegeben und die Außerkraftsetzung der Bauwichbestimmungen durch § 13 Abs. 4 auf die Fälle beschränkt habe, in denen der Bau der Garage außerhalb des Bauwichs nicht möglich sei, könne nicht gefolgt werden.

    Demgegenüber berufe sich der Kläger zu Unrecht auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Mai 1959 - BVerwG I B 159.58 -, wonach § 13 Abs. 4 RGaO den örtlichen Bauwichbestimmungen nur im Fall der Kollision vorgehe, eine Kollision jedoch nicht vorliege, wenn der Bau einer gebotenen Garage unter Berücksichtigung der geltenden Bauwichbestimmungen genehmigt werden könne.

  • BVerwG, 06.10.1967 - IV C 197.65

    Vereinbarkeit des weitergehenden Landesrechts über die Zulässigkeit des Baus von

    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Beschluß vom 12. Mai 1959 - BVerwG I B 159.58 - (NJW 1959, 1382) entschieden, hat, greift § 13 Abs. 4 Buchst. a RGaO ein, wenn die nach der Reichsgaragenordnung gebotene Genehmigung für eine Garage wegen der Vorschriften des Orts- oder Landesrechts versagt werden müßte; die dem Bodenrecht angehörende Vorschrift des § 13 Abs. 4 RGaO schafft aus Überlegungen der Bodenordnung also eine Ermächtigung, die Garage an der Nachbargrenze unter bestimmten Voraussetzungen auch dann zu genehmigen, wenn die bauordnungsrechtlichen.
  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 35.87

    Beigeladener kein Rechtsmittelgegner bei Sprungrevision - Bindung des

    Hiervon ist das Bundesverwaltungsgericht schon in seiner bisherigen Rechtsprechung - wenn auch ohne weitere Begründung - ausgegangen (vgl. Beschluß vom 12. Mai 1959 - BVerwG 1 B 159.58 - und Urteil vom 10. Dezember 1982 - BVerwG 4 C 49.79 - ).
  • BVerwG, 14.07.1971 - IV C 6.69

    Zulässigkeit der Errichtung von Garagen im Bauwich - Regelung der offenen

    Damit kann der Zweck des § 13 Abs. 4 RGaO nach wie vor zum Tragen kommen; dieser Zweck liegt wie schon im Beschluß vom 12. Mai 1959 - BVerwG I B 159.58 - (NJW 1959, 1382) und im Anschluß daran in dem erwähnten Urteil vom 6. Oktober 1967 (a.a.O. S. 29) hervorgehoben worden ist, darin, eine Ermächtigung zum Bau einer Garage im Bauwich für den Fall zu schaffen, daß Orts- oder Landesrecht dem - für die Verwirklichung der Ziele der Reichsgaragenordnung notwendigen - Bau entgegenstünde; Bundesrecht kann dem Bau - entgegen der Annahme des Oberverwaltungsgerichts - auch jetzt nicht entgegenstehen, weil § 34 BBauG, wie erwähnt, hinsichtlich des Garagenbäues im Rahmen des Regelungsbereiches der Vorschriften der Reichsgaragenordnung keine Anwendung findet.
  • BVerwG, 03.06.1965 - IV B 19.65

    Rechtsmittel

    § 13 Abs. 4 der Reichsgaragenordnung gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im wesentlichen als Bundesrecht fort (vgl. BVerwG I B 159.58 vom 12. Mai 1959 u.a.m.).
  • BVerwG, 31.05.1978 - 4 B 95.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 31.07.1974 - IV B 85.74

    Zulässigkeit größerer Anlagen als nur Kleingaragen oder Einzelgaragen an der

  • BVerwG, 04.05.1972 - IV B 47.72

    Verletzung des Eigentumsrechts durch eine erteilte Baugenehmigung bei

  • BVerwG, 07.02.1967 - IV B 27.65

    Nachbarschützender Charakter von § 49 Bauordnung des Landes Bayern (BayBauO), §

  • BVerwG, 20.02.1961 - I B 11.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 03.02.1983 - 4 B 10.83

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 02.07.1965 - IV B 107.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 02.06.1965 - IV B 23.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 02.06.1965 - IV B 16.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Genehmigung zur Errichtung

  • BVerwG, 02.05.1960 - I B 4.60
  • BVerwG, 24.07.1959 - I B 65.59

    Anwendung irrevisiblen Rechts

  • BVerwG, 23.05.1962 - I B 65.62

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 01.12.1959 - I C 70.59

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.04.1959 - VIII CB 298.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,376
BVerwG, 28.04.1959 - VIII CB 298.59 (https://dejure.org/1959,376)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.1959 - VIII CB 298.59 (https://dejure.org/1959,376)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 1959 - VIII CB 298.59 (https://dejure.org/1959,376)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Häftlingshilfegesetz § 9a; KgfEG § 23

Papierfundstellen

  • BVerwGE 8, 276
  • NJW 1959, 1382 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 15.02.1961 - V C 385.57

    Rechtsmittel

    Für die Anfechtung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen, die die Kriegsgefangenenentschädigung oder die Haftentschädigung selbst betreffen, ist der Rechtsweg unterschiedlich gestaltet: In Kriegsgefangenenentschädigungssachen ist gemäß § 23 Abs. 3 KgfEG die Berufung ausgeschlossen, während in Haftentschädigungssachen die Berufung gegeben ist (vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 1959 - BVerwG VIII CB 298.59 - [DVBl. 1959 S. 510]).
  • BVerwG, 10.08.1977 - 8 B 36.77

    Ausschluss der Berufung in einem Streit um ein Existenzaufbaudarlehen nach dem

    Zwar hat der Senat in früheren Entscheidungen (Beschlüsse vom 28. April 1959 - BVerwG VIII CB 298.59 = Buchholz 412.6 § 9 a HHG Nr. 1 und BVerwG VIII C 339.59 = Buchholz 412.6 § 10 HHG Nr. 1) den Berufungsausschluß in Streitigkeiten über eine Darlehensgewährung nach dem Häftlingshilfegesetz bejaht.
  • BVerwG, 24.04.1961 - VIII C 466.59

    Rechtsmittel

    In der Entscheidung BVerwGE 8, 276 [278] ist bereits ausgeführt worden, daß die Bestimmung des § 23 KgfEG über den Berufungsausschluß und die unmittelbare Anrufung des Bundesverwaltungsgerichts anwendbar ist, soweit es sich um die Gewährung von Darlehen und Beihilfen an politische Häftlinge gemäß § 9 a Abs. 1 HHG handelt.
  • BVerwG, 14.05.1962 - I B 46.62

    Voraussetzungen für eine Anerkennung als Flüchtling - Zulässigkeit und

    Die Beklagte führt ferner BVerwGE 8, 276 an.
  • BVerwG, 09.09.1959 - VIII C 449.59

    Rechtsmittel

    Das Häftlingshilfegesetz regelt die Leistungen an die politischen Häftlinge in der Weise, daß es hierfür die Rechtsgrundlage schafft, aber grundsätzlich von eigenen Bestimmungen über Art und Umfang der Leistungen und das Verfahren absieht; es stellt die politischen Häftlinge den von anderen Gesetzen begünstigten Personenkreisen gleich und erklärt die Vorschriften dieser Gesetze für entsprechend anwendbar (vgl. die Beschlüsse vom 28. April 1959 - BVerwG VIII CB 298.59 [BVerwGE 8, 276] und BVerwG VIII C 339.59 -).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.05.1959 - V B 207.58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,1205
BVerwG, 29.05.1959 - V B 207.58 (https://dejure.org/1959,1205)
BVerwG, Entscheidung vom 29.05.1959 - V B 207.58 (https://dejure.org/1959,1205)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Mai 1959 - V B 207.58 (https://dejure.org/1959,1205)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1959, 1382
  • DVBl 1959, 746
  • BB 1959, 780
 
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